Samstag, 11. Mai 2013

Krankenkassen vs. Homöopathie

Ich habe gerade einen Artikel in der “Thüringer Allgemeinen” unter der Überschrift “Mehrheit der Krankenkassen bezahlt Homöopathie-Behandlung” gefunden.  Dieser Artikel wurde am 9. Mai diesen Jahres veröffentlicht. Ich zitiere:

[ZITAT  –  thueringer-allgemeine.de]

Mehrheit der Krankenkassen bezahlt Homöopathie-Behandlung

Weimar. In Deutschland übernehmen nach Ärzteangaben inzwischen rund 70 Prozent der gesetzlichen Kassen die Behandlungskosten für Homöopathie bei speziell dafür ausgebildeten Medizinern.”Für die Krankenkassen ist das wahrscheinlich ein Marketinginstrument, um sich von der Konkurrenz abzusetzen”, sagte die Vorsitzende des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ), Cornelia Bajic. Viele Patienten wünschten sich homöopathische Verfahren als Ergänzung oder Alternative zur Schulmedizin. 90 der rund 130 gesetzlichen Kassen würden die Kosten dafür übernehmen.

In Weimar hat am Donnerstag die Jahrestagung des Verbands begonnen, zu der bis Samstag mehr als 500 Teilnehmer erwartet werden.

Zu den verpflichtenden Standardleistungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden müssen, gehört die Homöopathie nicht. Ihre Wirkung ist umstritten. Die einzelnen Kassen könnten sie aber über Sonderverträge oder sogenannte Satzungsleistungen anbieten, hieß es vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung.
 
In Deutschland gibt es laut Zentralverein rund 7000 homöopathische Ärzte, die nach schulmedizinischem Studium und Facharztausbildung eine von den Landesärztekammern anerkannte homöopathische Weiterbildung absolviert haben. In Thüringen sind es laut Landesärztekammer 106 Mediziner.

Patienten böten diese strengen Ausbildungsstandards größtmögliche Sicherheit, sagte Bajic, die für strengere Qualitätskriterien auf dem Markt der Homöopathie plädierte. “Ich bin der Ansicht, dass Homöopathie eine ärztliche Heilkunst ist, die fundiertes schulmedizinisches Wissen benötigt.” Homöopathie darf in Deutschland auch von Heilpraktikern angeboten werden; das sind häufig berufliche Quereinsteiger. Ihre Ausbildung ist bundesweit nicht einheitlich geregelt.

09.05.13 / dpa
[ZITATENDE]




Einen lustigen Satz fand ich neulich auf der Internetseite, einer großen deutschen Krankenversicherung mit drei Buchstaben, bei dem der erste ein “D” ist:

…-Versicherte erhalten homöopathische Leistungen gegen Vorlage ihrer Versichertenkarte.


… aha – homöopathische Leistungen erhält man auch ohne die Vorlage der …-versichertenkarte! Die Frage ist halt nur, ob die Krankenkasse ggf. die Behandlungskosten übernimmt oder nicht. Davon steht dort nichts. Wahrscheinlich soll dieser Satz auch nur Kunden anlocken, ansonsten hätte man sich gewählter formulieren können.



Quellenangabe:
Artikel bei der “Thüringer Allgemeinen“:
http://  www.  thueringer-allgemeine .de /startseite/detail/-/specific/Mehrheit-der-Krankenkassen-bezahlt-Homoeopathie-Behandlung-1310139607

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