Sonntag, 28. Juli 2013

Montag, 22. Juli 2013

Diclofenac

Diclofenac: So schädlich wirkt das Schmerzmittel


Diesen Beitrag habe ich vorhin bei facebook gefunden, ich würde ihn gerne verbreiten. Quelle: T-Online (steht aber auch näher im Dokument selbst)


Samstag, 20. Juli 2013

Pflaster drauf, Patient tot!

“Ein verhängnisvolles Pflaster

Ein kerngesunder Mann überhebt sich. Die Folge: ein schmerzhafter Hexenschuss. Ein Arzt wird gerufen und verordnet dem Mann ein Pflaster. Ein verhängnisvoller Fehler. Wenige Tage später ist er tot.

Wegen fahrlässiger Tötung eines Patienten ist ein Bereitschaftsarzt vom Amtsgericht München zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt worden. Der 57 Jahre alte Mediziner hatte einem Reiseunternehmer aus Bremen gegen einen Hexenschuss ein Fentanyl-Pflaster verordnet. Der 46 Jahre alte Patient starb nach mehreren Tagen an Sauerstoffmangel des Gehirns.

Fentanyl ist ein starkes Schmerzmittel, das dem Betäubungsmittelgesetz unterliegt. Sein Einsatz war in diesem Fall laut Urteil völlig fehl am Platz.

Der Unternehmer hatte sich im Februar 2011 beim Abbau seines Standes auf einer Freizeitmesse in München überhoben. Als der Bereitschaftsarzt bei ihm in einem Hotel eintraf, konnte sich der 46-Jährige kaum bewegen. Der Bereitschaftsarzt spritzte Morphin und ließ das mehrere Tage wirksame Pflaster da. Der Angeklagte will den Patienten auf die Risiken des unter das Betäubungsmittelgesetz fallenden Fentanyls hingewiesen haben: “Ich sagte ihm, er solle mich vor der Anwendung unbedingt anrufen.”

Tags darauf fanden Hotelmitarbeiter den Gast in seinem Zimmer nicht mehr ansprechbar vor. Der Notarzt reanimierte ihn, doch im Krankenhaus fiel der Patient ins Koma und starb nach fünf Tagen. Nach Angaben der Witwe war ihr Mann sehr sportlich und kerngesund. Laut Gutachten war der Tod des Unternehmers eine Folge der Fentanyl-Behandlung. Diese sei bei den angegebenen Beschwerden nicht angebracht gewesen.”


Quellenangabe:
N 24  –  Online
Link zum Artikel:         http:  //  www . n24 . de / n24/Nachrichten/Panorama/d/3263066/ein-verhaengnisvolles-pflaster –  .  html
Link zur Hauptseite:         http:  //  www . n24 . de

Mittwoch, 3. Juli 2013

Viele Wege führen ...

Wie in einem vorherigen Beitrag erwähnt … „‘Viele Wege führen nach Rom’ – mindestens genauso viele zum Medizinstudium“. So ist es auch, wer sich für ein Medizinstudium interessiert wird sich darüber sicherlich schon ausführlich informiert haben.


Hier möchte ich nur ein mal die Wege zum begehrten Medizinstudiumplatz aufzeigen.


Die erste Möglichkeit ist wohl die einfachste, ein Abitur mit einem NC von 1.0 hinlegen und sofort ein Studienplatz an einer Uni irgendwo in Deutschland sichern. Hört sich einfach an, aber um einen NC von 1.0 zu haben, sollte man beim Abi durchgehend mindestens 13 / 14 Punkte haben. Aber auf eine solche Punktezahl zu kommen, muss man schon die ein oder andere Nachhilfsstunde einlegen oder ein Superhirn haben :) (NC** = Numerus clausus = sozusagen die Durchschnittsnote nach dem Abitur – weitere Information / nähere Details: ‘de.wikipedia.org/wiki/Numerus_clausus‘ )


Die zweite Möglichkeit läuft auch indirekt über das Abi. Auch für Abiturienten, welche einen schlechteren NC als den geforderten haben, gibt es die Möglichkeit, über ein sog. Losverfahren. Dabei wird potentiellen Studenten mit einem „schlechteren“ NC die Chanche gegeben, trotz dessen ein Studienplatz zu bekommen. Wobei ich gerade nicht sagen, ob diese Möglichkeit für alle Universitäten und Hochschulen zutreffend ist.


Eine weitere Möglichkeit – aber nicht für jeden die beste Lösung – ist nach dem Abitur zur Bundeswehr zu gehen und sich dort auf eine gewisse Zeit zu verpflichten, anschließend kann man über die Bundeswehr Medizin studieren. Das Medizinstudium erfolgt dann jedoch auch an einer ganz normalen Universität – und nein, diese Studenten brauchen natürlich nicht in Uniform an den Lesungen teilnehmen ;)


Eine vierte Möglichkeit besteht darin, eine Ausbildung im medizinischen Bereich zu absolvieren, beispielsweise als Kranken- und Gesundheitspfleger, dazu muss man noch zwei Jahre Berufstätigkeit nachweisen und einen Nachweis über verschiedene Qualifizierungen und Teilnahme an Lehrgängen erbringen. Darüberhinaus wäre ein guter bis sehr guter Realschulabschluss empfehlenswert.


Dies sind vier der Möglichkeiten an welche ich gerade denke. Die fünfte Möglichkeit, welche mir noch einfällt, an einer Hochschule studieren und sämtliche Kosten für das Studium selbst tragen …


Weitere Informationen und die Homepage der Studienvergabestelle (ehemalig „zentrale Vergabestelle …“:


hochschulstart.de