Dienstag, 30. April 2013

Notfallsanitäter hin oder her

Sehr geehrte Leserin, Sehr geehrter Leser.


Neulich wurde ich in einem ganz “normalen” Gespräch, mit einem “Nicht-Mediziner” danach gefragt, warum nicht bei jedem Einsatz ein Notarzt mit ausrückt. Dabei kam die Frage auch, ob es denn nicht viel besser wäre, wenn bei jedem Einsatz eines Rettungswagens ein Arzt sofort dabei wäre.

Ich konnte diese Diskussion recht schnell beenden. Allein nach meiner Frage – wie dies finanziert werden sollte – gerade in Angesicht, dass es sich in 90 Prozent der Fälle weit aus nicht um das handele, was auf den ersten Blick zu vermuten sei, bzw. von den Passanten vor Ort gemeldet wird. Alleine beim Nennen den finanziellen Punktes war der Diskussionspartner (eine gestandene Person aus der Finanzbranche recht schnell zufriedengestellt …).


Gerade auch in Hinblick auf diesen Punkt hatte ich mir eigentlich von dem nun neu “entwickeltem” Berufsbild des Notfallsanitäters mehr erhofft. Der Notfallsanitäter sollte ursprünglich eigentlich eine neue Größe in der präklinischen Rettungsmedizin darstellen. Dem Rettungsassistenten noch überstellt. Sodass früher oder später der Rettungssanitäter eigentlich aus dem Bild der Notfallmedizin wegfällt (auch wenn dies auf Grund des Gesetzes und der Vorgaben frühestens im Jahr 2020 passieren könnte). Aber nein, der neue Gesetzesentwurf, welcher mich vor einiger Zeit erreichte und nun auch die “öffentliche” Verfassung, bringen mich doch wieder zum Zweifeln. Immer noch keine einheitliche Einigung, keine Bestimmung / Rechtssprechung, welche auf Bundesebene fällt, sondern im Gegenteil. Wieder nur schwammige Formulierungen, welche man SO oder SO auslegen kann… im Endeffekt wieder das selbe Wirr-Warr wie auch schon zuvor, ein riesen Durcheinander. Ich hätte mir vielmehr gewünscht, dass es nun möglich sei, gewisse Handlungen auch für den Notfallsanitäter bundeseinheitlich und vor allem so zu formulieren, dass auch diese gewisse Tätigkeiten übernehmen dürften. Aber nein, wieder nur die Formulierung, wie auch bereits in alten Rechtsprechungen “im Falle von ….” und der gleichen. Aber wer kann damit etwas anfangen?!


Das Ende vom Lied wird sein, dass doch wieder – auf Grund der Rechtssprechung – der Notarzt zu Einsätzen integriert wird, in welchen er eigentlich überflüssig ist …



Aber ich vergas ja fast … wir leben in Deutschland ….

Dienstag, 16. April 2013

Freitag, 12. April 2013

soviel dazu ...



Ich möchte hierbei noch kurz darauf hinweisen, dass ich jegliche Art von Beschädigung fremden Eigentums weder gut finde, noch unterstütze!!!