Sehr geehrte Leserin, Sehr geehrter Leser.
Neulich wurde ich in einem ganz
“normalen” Gespräch, mit einem “Nicht-Mediziner” danach gefragt, warum
nicht bei jedem Einsatz ein Notarzt mit ausrückt. Dabei kam die Frage
auch, ob es denn nicht viel besser wäre, wenn bei jedem Einsatz eines
Rettungswagens ein Arzt sofort dabei wäre.
Ich konnte diese Diskussion recht schnell
beenden. Allein nach meiner Frage – wie dies finanziert werden sollte –
gerade in Angesicht, dass es sich in 90 Prozent der Fälle weit aus
nicht um das handele, was auf den ersten Blick zu vermuten sei, bzw. von
den Passanten vor Ort gemeldet wird. Alleine beim Nennen den
finanziellen Punktes war der Diskussionspartner (eine gestandene Person
aus der Finanzbranche recht schnell zufriedengestellt …).
Gerade auch in Hinblick auf diesen Punkt
hatte ich mir eigentlich von dem nun neu “entwickeltem” Berufsbild des
Notfallsanitäters mehr erhofft. Der Notfallsanitäter sollte ursprünglich
eigentlich eine neue Größe in der präklinischen Rettungsmedizin
darstellen. Dem Rettungsassistenten noch überstellt. Sodass früher oder
später der Rettungssanitäter eigentlich aus dem Bild der Notfallmedizin
wegfällt (auch wenn dies auf Grund des Gesetzes und der Vorgaben
frühestens im Jahr 2020 passieren könnte). Aber nein, der neue
Gesetzesentwurf, welcher mich vor einiger Zeit erreichte und nun auch
die “öffentliche” Verfassung, bringen mich doch wieder zum Zweifeln.
Immer noch keine einheitliche Einigung, keine Bestimmung /
Rechtssprechung, welche auf Bundesebene fällt, sondern im Gegenteil.
Wieder nur schwammige Formulierungen, welche man SO oder SO auslegen
kann… im Endeffekt wieder das selbe Wirr-Warr wie auch schon zuvor, ein
riesen Durcheinander. Ich hätte mir vielmehr gewünscht, dass es nun
möglich sei, gewisse Handlungen auch für den Notfallsanitäter
bundeseinheitlich und vor allem so zu formulieren, dass auch diese
gewisse Tätigkeiten übernehmen dürften. Aber nein, wieder nur die
Formulierung, wie auch bereits in alten Rechtsprechungen “im Falle von
….” und der gleichen. Aber wer kann damit etwas anfangen?!
Das Ende vom Lied wird sein, dass doch
wieder – auf Grund der Rechtssprechung – der Notarzt zu Einsätzen
integriert wird, in welchen er eigentlich überflüssig ist …
Aber ich vergas ja fast … wir leben in Deutschland ….