Moin Moin zusammen :-)
Ich bin gerade auf einen
interessanten Artikel bei “SPIEGEL-ONLINE” gestoßen, vielleicht auch für
Euch von Relevanz und interessant:
“Zu viele Risiken, zu wenig
Wirkung: Das zuständige Bundesinstitut hat flüssigen Magenmitteln mit
einer höheren Konzentration des Wirkstoffs Metoclopramid (MCP) die
Zulassung entzogen. Die Medikamente wurden bei Übelkeit und Erbrechen
eingesetzt.
Berlin –
Wer unter Übelkeit und Brechreiz leidet, muss in Zukunft auf
Medikamente mit einer relativ hohen Dosis des Wirkstoffs Metoclopramid
(MCP) verzichten. Das zuständige Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat die Zulassung der besser als MCP-Tropfen bekannten Arzneimittel wiederrufen.
Das
BfArM folgt damit einem Beschluss der Europäischen Kommission aus dem
Dezember 2013. Die Kommission war zu dem Ergebnis gekommen, dass es bei
hoher Dosierung und langer Behandlung mit den Magentropfen mehr Risiken
als Nutzen gebe. In seltenen Fällen können die Mittel unter anderem
Bewegungsstörungen hervorrufen.Ein Rückruf der Mittel, die Patienten bereits erhalten haben, sei aber nicht vorgesehen, heißt es auf der Homepage des BfArM.
MCP regt unter anderem die Bewegung des oberen Magen-Darm-Trakts
an und wirkt dadurch Übelkeit und Brechreiz entgegen. Medikamente mit
dem Wirkstoff sind in Deutschland verschreibungspflichtig. Der Widerruf
betrifft alle Mittel, die ausschließlich MCP enthalten. Bei Tropfen zur
oralen Anwendung liegt der jetzt bestimmte, zulässige Grenzwert bei
einem Milligramm pro Milliliter. Bisher gängige Mittel enthielten vier
oder fünf Milligramm des Wirkstoffs pro Milliliter.
Bei parenteraler Anwendung, etwa in Form einer Infusion, darf die Konzentration in Zukunft nicht mehr fünf Milligramm pro Milliliter überschreiben; bei Zäpfchen oder anderen Mitteln zur rektalen Anwendung wurde sie auf eine Dosierung von 20 Milligramm beschränkt. Mittel mit höheren Dosen dürfen ab sofort nicht mehr verschrieben oder in der Apotheke ausgegeben werden. Für alle Medikamente, die den Grenzwert einhalten, werden laut BfArM die Fach- und Gebrauchsinformationen geändert.
Der Wirkstoff MCP wurde nach Angaben des Branchendiensts Apotheke Adhoc jährlich bis zu 5,7 Millionen Mal verordnet. irb/dpa”
Bei parenteraler Anwendung, etwa in Form einer Infusion, darf die Konzentration in Zukunft nicht mehr fünf Milligramm pro Milliliter überschreiben; bei Zäpfchen oder anderen Mitteln zur rektalen Anwendung wurde sie auf eine Dosierung von 20 Milligramm beschränkt. Mittel mit höheren Dosen dürfen ab sofort nicht mehr verschrieben oder in der Apotheke ausgegeben werden. Für alle Medikamente, die den Grenzwert einhalten, werden laut BfArM die Fach- und Gebrauchsinformationen geändert.
Der Wirkstoff MCP wurde nach Angaben des Branchendiensts Apotheke Adhoc jährlich bis zu 5,7 Millionen Mal verordnet. irb/dpa”
Quellenangabe: