Samstag, 20. Juli 2013

Pflaster drauf, Patient tot!

“Ein verhängnisvolles Pflaster

Ein kerngesunder Mann überhebt sich. Die Folge: ein schmerzhafter Hexenschuss. Ein Arzt wird gerufen und verordnet dem Mann ein Pflaster. Ein verhängnisvoller Fehler. Wenige Tage später ist er tot.

Wegen fahrlässiger Tötung eines Patienten ist ein Bereitschaftsarzt vom Amtsgericht München zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt worden. Der 57 Jahre alte Mediziner hatte einem Reiseunternehmer aus Bremen gegen einen Hexenschuss ein Fentanyl-Pflaster verordnet. Der 46 Jahre alte Patient starb nach mehreren Tagen an Sauerstoffmangel des Gehirns.

Fentanyl ist ein starkes Schmerzmittel, das dem Betäubungsmittelgesetz unterliegt. Sein Einsatz war in diesem Fall laut Urteil völlig fehl am Platz.

Der Unternehmer hatte sich im Februar 2011 beim Abbau seines Standes auf einer Freizeitmesse in München überhoben. Als der Bereitschaftsarzt bei ihm in einem Hotel eintraf, konnte sich der 46-Jährige kaum bewegen. Der Bereitschaftsarzt spritzte Morphin und ließ das mehrere Tage wirksame Pflaster da. Der Angeklagte will den Patienten auf die Risiken des unter das Betäubungsmittelgesetz fallenden Fentanyls hingewiesen haben: “Ich sagte ihm, er solle mich vor der Anwendung unbedingt anrufen.”

Tags darauf fanden Hotelmitarbeiter den Gast in seinem Zimmer nicht mehr ansprechbar vor. Der Notarzt reanimierte ihn, doch im Krankenhaus fiel der Patient ins Koma und starb nach fünf Tagen. Nach Angaben der Witwe war ihr Mann sehr sportlich und kerngesund. Laut Gutachten war der Tod des Unternehmers eine Folge der Fentanyl-Behandlung. Diese sei bei den angegebenen Beschwerden nicht angebracht gewesen.”


Quellenangabe:
N 24  –  Online
Link zum Artikel:         http:  //  www . n24 . de / n24/Nachrichten/Panorama/d/3263066/ein-verhaengnisvolles-pflaster –  .  html
Link zur Hauptseite:         http:  //  www . n24 . de

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