Mittwoch, 29. August 2012

Ehrenamt ist kein Arbeitsverhältnis

“Bundesarbeitsgericht entscheidet: Ehrenamt ist kein Arbeitsverhältnis


 Eine langjährige Telefonseelsorgerin musste von einem Tag auf den anderen gehen, ohne dass ihr die Gründe dafür genannt worden waren. Sie hatte knapp acht Jahre lang zehn Stunden im Monat für die Diakonie Stadtmission zusammen mit einem hauptamtlichen und 15 weiteren Ehrenamtlichen gearbeitet. Die Freiwilligen trugen sich in einen Dienstplan ein; eine regelmäßige Teilnahme wurde allerdings erwartet. Die Klägerin beteiligte sich seit 2002 mit monatlich zehn Stunden an dieser Arbeit. Dafür erhielt sie einen Unkostenersatz von 30 Euro. 2010 wurde sie dann mündlich vor die Tür gesetzt. Die von der Klägerin erhobene Kündigungsschutzklage blieb vor dem Bundesarbeitsgericht – wie schon in den Vorinstanzen – erfolglos. Zwischen den Parteien bestand kein Arbeitsverhältnis.”


Pressemitteilung Nr. 62/12


zum Nachlesen:




Weil es gerade zum Thema Ehrenamt noch passt ein Gedicht – von Wilhelm Busch –  zu selbigem Thema: 


"Nur kein Ehrenamt


Willst Du froh und glücklich leben,
laß kein Ehrenamt dir geben!
Willst du nicht zu früh ins Grab
lehne jedes Amt gleich ab!


Wieviel Mühen, Sorgen, Plagen
wieviel Ärger mußt Du tragen;
gibst viel Geld aus, opferst Zeit -
und der Lohn? Undankbarkeit!


Ohne Amt lebst Du so friedlich
und so ruhig und so gemütlich,
Du sparst Kraft und Geld und Zeit,
wirst geachtet weit und breit.


So ein Amt bringt niemals Ehre,
denn der Klatschsucht scharfe Schere
schneidet boshaft Dir, schnipp-schnapp,
Deine Ehre vielfach ab.


Willst du froh und glücklich leben,
laß kein Ehrenamt dir geben!
Willst du nicht zu früh ins Grab
lehne jedes Amt gleich ab!


Selbst Dein Ruf geht Dir verloren,
wirst beschmutzt vor Tür und Toren,
und es macht ihn oberfaul
jedes ungewaschne Maul!


Drum, so rat ich Dir im Treuen:
willst Du Weib (Mann) und Kind erfreuen,
soll Dein Kopf Dir nicht mehr brummen,
laß das Amt doch and’ren Dummen.”



 ... in diesem Sinne!

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